Unternehmen haften für Spam-Mails ihrer Vertriebspartner

Laut einem Bericht auf handelsblatt.com hat das LG Berlin dies entschieden …
(Beschluss vom 09.03.2007 - Az.: 15 O 169/07)

Damit wurde die seit langer Zeit bestehende offene Frage, ob bei Rechtsverletzungen der Affiliates das beworbene Unternehmen nach den Regeln der Mitstörerhaftung in Anspruch genommen werden kann, “positiv” beantwortet.

„Zumindest ist jedenfalls von der Antragsgegnerin zu verlangen, dass sie dann, wenn ihr Rechtsverletzungen durch in ihrem Interesse unternommene Werbemaßnahmen eines Affiliate-Partners bekannt werden, sie sich nicht darauf beschränken darf, die konkrete Werbemaßnahme zu unterbinden und beispielsweise durch Beendigung der Beziehung zu diesem Affiliate-Partner Wettbewerbsstörungen durch diesen für die Zukunft auszuschließen”, argumentieren die Berliner Richter.

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